Wie funktioniert der Schutz persönlicher Daten?
Bergt: Das Grundrecht auf Datenschutz ist in einer Verfassungsbestimmung im Datenschutzgesetz (DSG) gesetzlich verankert. Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht. Unter personenbezogenen Daten versteht der Gesetzgeber Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist.

Es gibt doch sehr viel öffentlich zugängliche Daten, wie etwa das Telefonbuch?
Bergt: Bei allgemein verfügbaren Daten wie Informationen aus dem Grundbuch, dem Firmenbuch, dem Telefonbuch oder Medienberichten liegt kein schutzwürdiges Interesse vor, sofern diese Informationen zulässigerweise veröffentlicht wurden. Wenn die Eintragung nicht gesetzlich angeordnet ist, kann dagegen Widerspruch erhoben werden und die Daten sind binnen acht Wochen zu löschen.

Was ist schutzwürdig?
Bergt: An der Geheimhaltung nicht allgemein verfügbarer persönlicher Daten besteht grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse. Das ist dann nicht verletzt, wenn Gründe einen Eingriff rechtfertigen. Dies kann meist nur im Rahmen einer Interessensabwägung festgestellt werden.

Was ist generell verboten?
Bergt: Grundsätzlich verboten ist die Verarbeitung von sensiblen bzw. besonders schutzwürdigen Daten. Das sind insbesondere Daten von natürlichen Personen bezüglich ihrer rassischen und ethnischen Herkunft, politischen Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben.

Die wenigsten wissen, wo überall ihre Daten gespeichert sind?
Bergt: Jeder hat das Recht auf Auskunft, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, wozu sie verwendet werden und an wen sie übermittelt werden. Der Betroffene muss schriftlich anfragen und seine Identität nachweisen. Die Auskunft ist ihm innerhalb von acht Wochen zu erteilen.

Wo kann ich mich wehren?
Bergt: Jeder kann sich wegen Verletzung seiner Rechte an die Datenschutzkommission wenden.

Das Interview führte Peter Weirather, veröffentlicht in der Tiroler Tageszeitung am 19.03.2010