Verbot des „Pflegeregresses“
Das Verbot des „Pflegeregresses“ erfasst auch vor dem 1. 1. 2018 verwirklichte Sachverhalte Seit 1. 1. 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben oder Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig. Dieses Verbot kommt auch dann zum Tragen, wenn [...]